Zulassung zur Promotion
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Jede Kandidatin oder jeder Kandidat, die oder der beabsichtigt, an der Fakultät für Bauingenieurwesen zu promovieren, muss einen Antrag gemäß §11 der Promotionsordnung auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen stellen. Der Antrag ist nicht gleichbedeutend mit dem konkreten Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gemäß § 12 Promotionsordnung.
Der Antrag ist schriftlich an den Dekan oder die Dekanin zu richten. Er muss als Anlage folgende Dokumente enthalten:
- das in Aussicht genommene Thema der Dissertation,
- Bestätigung der Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers über die Bereitschaft zur Betreuung der Doktorarbeit,
- der Nachweis bereits erfüllter Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§ 8 bis 10 Promotionsordnung,
- die Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich der Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina sowie eine Erklärung über eventuell zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren,
- eine Erklärung, dass diese Promotionsordnung anerkannt wird.