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Zugangsvoraussetzungen nach Studiengängen
Bauingenieurwesen (M.Sc.)
Fachliche Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen finden Sie stets im §3 der neusten Fassung der geltenden Prüfungsordnung. Bei dem anrechenbaren Vorwissen muss es sich um Kenntnisse handeln, die mit denen im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der RWTH Aachen vermittelten Inhalte vergleichbar sind (Masterprüfungsordnung§3, Absatz 2).
Zur Selbsteinschätzung, ob der eigene Bachelorabschluss mit den Zulassungsbedingungen der RWTH Aachen übereinstimmt, müssen Bewerberinnen und Bewerber die eigene Vorbildung mit den Zulassungsvoraussetzungen der aktuellen Prüfungsordnung des Studiengangs der RWTH Aachen abgleichen:
Mathematisch-physikalische Grundlagen (38 CP):
- Mathematik: 16 CP
- Statistik: 3 CP
- Mechanik: 16 CP
- Hydromechanik: 3 CP
Bauingenieurspezifische Grundlagen (80 CP), aus zwei der Bereiche min. jeweils 20 CP:
- Konstruktiver Ingenieurbau
- Wasserwesen
- Baubetrieb und Geotechnik
- Verkehrswesen
Durch die CPs (Credit Points) wird nicht nur der Umfang der Lehrveranstaltungen berücksichtigt, sondern auch der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden inklusive der Vorbereitung, der Nacharbeit und der Prüfungen. Ein CP entspricht dem geschätzten Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden. Ein Semester umfasst in der Regel 30 CP. Falls das ECTS-System bei dem Bachelorabschluss nicht verwendet wurde, ist dies dennoch bei der Selbsteinschätzung zu berücksichtigen. Eine Vorabeinschätzung durch die RWTH Aachen findet grundsätzlich nicht statt. Die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt erst nach der Bewerbung.
Auflagen
Gemäß §3 Abs. 6 S. 1 ÜPO ist eine Zulassung unter Auflagen möglich, wenn die fachliche Vorbildung nicht vollumfänglich nachgewiesen werden kann. Diese Auflage müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden.
Eine Zulassung zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen ist ausgeschlossen, wenn:
- Mathematische-physikalische Grundlagen: Auflagen > 9 CP
- Bauingenieurspezifische Grundlagen: Auflagen > 26 CP
- Summe der Auflagen aus beiden Bereichen > 30 CP
Sprachliche Voraussetzungen
Die Unterrichtssprache im Studiengang Bauingenieurwesen M.Sc. ist für die meisten Vertiefungsrichtungen deutsch. Eine Ausnahme ist die Vertiefungsrichtung Advanced Computational Methods in Civil Engineering, die komplett in englischer Sprache studiert werden kann. Bei der Bewerbung für die Vertiefungsrichtung Advanced Computational Methods in Civil Engineering müssen englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Bei der Bewerbung für alle anderen Vertiefungsrichtungen im Studiengang Bauingenieurwesen M.Sc. müssen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht deutsche Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sind und keinen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zu den Sprachzeugnissen , die von der RWTH Aachen University akzeptiert werden.
Die Angabe der Webseite dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht rechstverbindlich. Nur die aktuellen Prüfungsordnungen, wie in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen veröffentlicht, sind rechtsverbindlich.
GRE-Test
Zusätzlich wird von allen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis des Graduate Record Examination (GRE) General Test verlangt. Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind von dieser Regel ausgenommen.
Studierendenanträge und -formulare
Die Angaben der Webseite dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich. Nur die aktuellen Prüfungsordnungen, wie in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen veröffentlicht, sind rechtsverbindlich.
Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (M.Sc.)
Fachliche Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Verkehrsingenieurwesen und Mobilität finden Sie stets im § 3 der neusten Fassung der geltenden Prüfungsordnung.
Bei dem anrechenbaren Vorwissen muss es sich um Kenntnisse handeln, die mit denen im Bachelorstudiengang Mobilität und Verkehr / Verkehrsingenieurwesen und Mobilität der RWTH Aachen vermittelten Inhalten vergleichbar sind (Masterprüfungsordnung § 3, Absatz 2).
Zur Selbsteinschätzung, ob der eigene Bachelorabschluss mit den Zulassungsbedingungen der RWTH Aachen übereinstimmt, müssen Bewerberinnen und Bewerber die eigene Vorbildung mit den Zulassungsvoraussetzungen der aktuellen Prüfungsordnung des Studiengangs der RWTH Aachen abgleichen:
a) Für die Studienrichtungen Verkehrsplanung und Infrastruktur, Straße und Kraftfahrzeuge, Airport und Luftfahrt sowie Bahnsystemingenieur:
1. Mathematisch-statistische Grundlagen im Umfang von insgesamt 18 CP, die sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilen:
- Mathematik: mind. 14 CP
- Statistik: mind. 2 CP
2. Grundlagen im Bereich Mechanik im Umfang von 11 CP
3. Weitere Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von 10 CP aus mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche:
- Baustoffkunde/Werkstoffkunde
- Regelungstechnik
- Geotechnik
- Umweltmanagement
- Hydromechanik / Strömungsmechanik
- Thermodynamik / Physik
- Grundlagen der Elektrotechnik
4. Fachspezifische Grundlagen im Umfang von insgesamt 50 CP, wobei aus zwei der nachfolgend aufgeführten Bereiche mindestens jeweils 10 CP nachgewiesen werden müssen:
- Bereich Verkehr: Straßenwesen, Eisenbahnwesen, Flughafenwesen, Verkehrswirtschaft
- Bereich Maschinenbau: Maschinengestaltung, Fahrzeugtechnik, Verbrennungsmaschinen, Schienenfahrzeugtechnik, Luft- und Raumfahrttechnik
- Bereich Elektrotechnik: Elektrotechnik, Batteriespeichertechnik, elektrische Maschinen
- Bereich Bauen: Baukonstruktion, Statik, Massivbau, Stahlbau
- Bereich Raumplanung: Stadt- und Regionalplanung, Verkehrsplanung, Siedlungswasserwirtschaft
- Bereich Informatik: Programmiersprachen, Datenbanksysteme.
b) Für die Studienrichtung Railway Systems Engineering:
1. Mathematisch-statistische Grundlagen im Umfang von insgesamt 18 CP, die sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilen:
- Mathematik: mind. 14 CP
- Statistik: mind. 2 CP
2. Grundlagen im Bereich Mechanik im Umfang von 11 CP
3. Grundlagen im Bereich Elektrotechnik im Umfang von 5 CP
4. Weitere Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von 10 CP aus mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche:
- Baustoffkunde/Werkstoffkunde
- Regelungstechnik
- Hydromechanik / Strömungsmechanik/ Thermodynamik
- Physik
5. Fachspezifische Grundlagen im Umfang von insgesamt 40 CP, wobei aus zwei der nachfolgend aufgeführten Bereiche mindestens jeweils 10 CP nachgewiesen werden müssen:
- Bereich Verkehr: Straßenwesen, Eisenbahnwesen, Flughafenwesen, Verkehrswirtschaft
- Bereich Maschinenbau: Maschinengestaltung, Fahrzeugtechnik, Verbrennungsmaschinen, Schienenfahrzeugtechnik, Luft- und Raumfahrttechnik
- Bereich Elektrotechnik: Elektrotechnik, Batteriespeichertechnik, elektrische Maschinen
Durch die CPs (Credit Points) wird nicht nur der Umfang der Lehrveranstaltungen berücksichtigt, sondern der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden inklusive der Vorbereitung, der Nacharbeit und der Prüfungen. Ein CP entspricht dem geschätzten Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden. Ein Semester umfasst in der Regel 30 CP. Falls das ECTS-System bei dem Bachelorabschluss nicht verwendet wurde, ist dies dennoch bei der Selbsteinschätzung zu berücksichtigen. Eine Vorabeinschätzung durch die RWTH Aachen findet grundsätzlich nicht statt. Die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt erst nach der Bewerbung.
Auflagen
Gemäß § 3 Abs. 6 S. 1 ÜPO ist eine Zulassung unter Auflagen möglich, wenn die fachliche Vorbildung nicht vollumfänglich nachgewiesen werden kann. Diese Auflagen müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden.
Eine Zulassung zum Masterstudiengang Verkehrsingenieurwesen und Mobilität ist ausgeschlossen, wenn:
- Mathematisch-statistische Grundlagen: Auflagen > 8 CP
- Grundlagen Mechanik: Auflagen > 9 CP
- Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen: Auflagen > 8 CP
- Fachspezifische Grundlagen: Auflagen > 15 CP
- Summe der Auflagen aus allen Bereichen > 30 CP
Sprachliche Voraussetzungen
Die Unterrichtssprache im Studiengang Verkehrsingenieurwesen M.Sc. ist für die meisten Vertiefungsrichtungen deutsch. Eine Ausnahme ist die Vertiefungsrichtung Railway System Engineer, die komplett in englischer Sprache studiert werden kann. Bei der Bewerbung für die Vertiefungsrichtung Railway System Engineer müssen englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Bei der Bewerbung für alle anderen Vertiefungsrichtungen im Studiengang Verkehrsingenieurwesen M.Sc. müssen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht deutsche Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sind und keinen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zu den Sprachzeugnissen, die von der RWTH Aachen University akzeptiert werden.
GRE-Test
Zusätzlich wird von allen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis des Graduate Record Examination (GRE) General Test verlangt. Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind von dieser Regel ausgenommen.
Studierendenanträge und -formulare
Die Angaben der Webseite dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich. Nur die aktuellen Prüfungsordnungen, wie in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen veröffentlicht, sind rechtsverbindlich.
Sustainable Management - Water and Energy (M.Sc.)
Fachliche Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Sustainable Management - Water and Energy finden Sie stets im §3 der neusten Fassung der geltenden Prüfungsordnung.
Bei dem anrechenbaren Vorwissen muss es sich um Kenntnisse handeln, die mit denen im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen oder Umweltingenieurwissenschaften der RWTH Aachen vermittelten Inhalten vergleichbar sind (Masterprüfungsordnung § 3, Absatz 2).
Zur Selbsteinschätzung, ob der eigene Bachelorabschluss mit den Zulassungsbedingungen der RWTH Aachen übereinstimmt, müssen Bewerberinnen und Bewerber die eigene Vorbildung mit den Zulassungsvoraussetzungen der aktuellen Prüfungsordnung des Studiengangs der RWTH Aachen abgleichen:
Naturwissenschaftliche Grundlagen (19 CP):
- Mathe
- Statistik
- Chemie
- Physik
- Ökologie
- Informatik
Ingenieurwissenschaftliche und wasserbauliche Grundlagen (20 CP):
- Mechanik
- Hydromechanik
- Wasserbau/ Flussbau
- Wärmetechnik
Fachspezifische Grundlagen (20 CP):
- Verfahrenstechnik
- Energietechnik
- Wassermanagement
- Energierohstoffe
- Recht und Betriebswirtschaft
- Klimatologie und Hydrologie
- Umweltmanagement
- Energiewirtschaft
- Siedlungswasserwirtschaft
- Vermessungskunde
Durch die CPs (Credit Points) wird nicht nur der Umfang der Lehrveranstaltungen berücksichtigt, sondern der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden inklusive der Vorbereitung, der Nacharbeit und der Prüfungen. Ein CP entspricht dem geschätzten Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden. Ein Semester umfasst in der Regel 30 CP. Falls das ECTS-System bei dem Bachelorabschluss nicht verwendet wurde, ist dies dennoch bei der Selbsteinschätzung zu berücksichtigen. Eine Vorabeinschätzung durch die RWTH Aachen findet grundsätzlich nicht statt. Die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt erst nach der Bewerbung.
Auflagen
Gemäß § 3 Abs. 6 S. 1 ÜPO ist eine Zulassung unter Auflagen möglich, wenn die fachliche Vorbildung nicht vollumfänglich nachgewiesen werden kann. Diese Auflagen müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden.
Eine Zulassung zum Masterstudiengang Sustainable Management - Water and Energy (M.Sc.) ist ausgeschlossen, wenn:
- Summe der Auflagen > 20 CP
Sprachliche Voraussetzungen
Die Unterrichtssprache im Studiengang Sustainable Management – Water and Energy M.Sc. ist Englisch. Bei der Bewerbung müssen englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Dazu müssen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht englische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sind oder ihre Studienqualifikation nicht an einer ausschließlich englischsprachigen Einrichtung erworben haben, englische Sprachkenntnisse nachweisen. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zu den Sprachzeugnissen, die von der RWTH Aachen University akzeptiert werden.
GRE-Test
Zusätzlich wird von allen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis des Graduate Record Examination (GRE) General Test verlangt. Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind von dieser Regel ausgenommen.
Studierendenanträge und -formulare
Stipendium für Masterstudenten aus dem globalen Süden im Bereich Wasser und Klimaanpassung
Das vom DAAD geförderte Global Water and Climate Adaptation Centre - Aachen, Bangkok, Chennai, Dresden (ABCD-Centre) vergibt ein Vollstipendium für 4 Semester zum Studium des Studiengangs "Sustainable Management Water and Energy M.Sc." an der RWTH Aachen für Studierende aus dem Globalen Süden. Das Stipendium kann nur nach einer erfolgreichen Bewerbung an der RWTH Aachen vergeben werden. Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument:
4 Stipendien für Master-Studenten
Die Angaben der Webseite dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich. Nur die aktuellen Prüfungsordnungen, wie in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen veröffentlicht, sind rechtsverbindlich.
Umweltingenieurwissenschaften (M.Sc.)
Fachliche Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Umweltingenieurwissenschaften finden Sie stets im §3 der neusten Fassung der geltenden Prüfungsordnung.
Bei dem anrechenbaren Vorwissen muss es sich um Kenntnisse handeln, die mit denen im Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften der RWTH Aachen vermittelten Inhalten vergleichbar sind (Masterprüfungsordnung § 3, Absatz 2).
Zur Selbsteinschätzung, ob der eigene Bachelorabschluss mit den Zulassungsbedingungen der RWTH Aachen übereinstimmt, müssen Bewerberinnen und Bewerber die eigene Vorbildung mit den Zulassungsvoraussetzungen der aktuellen Prüfungsordnung des Studiengangs der RWTH Aachen abgleichen:
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (35 CP):
- Mathematik 16 CP
- Statistik 3 CP
- Physik 5 CP
- Ökologie 6 CP
- Chemie 5 CP
Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (26 CP):
- Mechanik 15 CP
- Hydromechanik 6 CP
- Angewandte Wärmetechnik 5 CP
Fachspezifische Grundlagen (60 CP):
- Wasser
- Abwasser
- Energie
- Bauen
- Infrastruktur
- Verfahrenstechnik
- Recycling
- Recht
- Betriebswirtschaft
- Umweltmanagement
- Informatik
Durch die CPs (Credit Points) wird nicht nur der Umfang der Lehrveranstaltungen berücksichtigt, sondern der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden inklusive der Vorbereitung, der Nacharbeit und der Prüfungen. Ein CP entspricht dem geschätzten Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden. Ein Semester umfasst in der Regel 30 CP. Falls das ECTS-System bei dem Bachelorabschluss nicht verwendet wurde, ist dies dennoch bei der Selbsteinschätzung zu berücksichtigen. Eine Vorabeinschätzung durch die RWTH Aachen findet grundsätzlich nicht statt. Die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt erst nach der Bewerbung.
Auflagen
Gemäß § 3 Abs. 6 S. 1 ÜPO ist eine Zulassung unter Auflagen möglich, wenn die fachliche Vorbildung nicht vollumfänglich nachgewiesen werden kann. Diese Auflagen müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden.
Eine Zulassung zum Masterstudiengang Umweltingenieurwissenschaften ist ausgeschlossen, wenn:
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen: Auflagen > 11 CP
- Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen: Auflagen > 9 CP
- Fachspezifische Grundlagen: Auflagen > 19 CP
- Summe der Auflagen aus allen Bereichen > 30 CP
Sprachliche Voraussetzungen
Die Unterrichtssprache im Studiengang Umweltingenieurwissenschaften M.Sc. ist deutsch. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht deutsche Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sind und keinen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zu den Sprachzeugnissen, die von der RWTH Aachen University akzeptiert werden.
GRE-Test
Zusätzlich wird von allen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis des Graduate Record Examination (GRE) General Test verlangt. Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind von dieser Regel ausgenommen.
Studierendenanträge und -formulare
Die Angaben der Webseite dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich. Nur die aktuellen Prüfungsordnungen, wie in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen veröffentlicht, sind rechtsverbindlich.
Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen (M.Sc.)
Fachliche Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen finden Sie stets im §3 der neusten Fassung der geltenden Prüfungsordnung.
Bei dem anrechenbaren Vorwissen muss es sich um Kenntnisse handeln, die mit denen im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen der RWTH Aachen vermittelten Inhalten vergleichbar sind (Masterprüfungsordnung § 3, Absatz 2).
Zur Selbsteinschätzung, ob der eigene Bachelorabschluss mit den Zulassungsbedingungen der RWTH Aachen übereinstimmt, müssen Bewerberinnen und Bewerber die eigene Vorbildung mit den Zulassungsvoraussetzungen der aktuellen Prüfungsordnung des Studiengangs der RWTH Aachen abgleichen:
- Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen (50 CP)
- Mindestens 20 CP auf folgenden Modulen:
- Mikroökonomie (4 CP)
- Makroökonomie (4 CP)
- Operations Research (4 CP)
- Entscheidungslehre (4 CP)
- Privatrecht (4 CP)
- Sowie 30 CP aus dem allgemeinen wirtschaftswissenschaftlichen Bereich z.B.:
- EInführung in die BWL (4 CP)
- Internes Rechnungswesen und Buchführung (6 CP)
- Absatz und Beschaffung (5 CP)
- Produktion und Logistik (5 CP)
- Personal und Organisation (5 CP)
- Investition und Finanzierung (5 CP)
- Empirische Wirtschaftsforschung (5 CP)
- Mindestens 20 CP auf folgenden Modulen:
- Mathematisch-physikalische Grundlagen (40 CP)
- Mathematik: 16 CP
- Mechanik: 16 CP
- Statistik: 3 CP
- Informatik 5 CP
- Bauingenieurspezifische Grundlagen (35 CP)
- 15 CP allgemeine Grundlagen des Bauingenieurwesens z.B.:
- Bauphysik
- Baustoffkunde
- Tragwerkslehre
- Baukonstruktion
- Plannungsmethodik
- 20 CP aus einem der nachfolgenden aufgeführten Vertiefungsbereiche:
- Konstruktiver Ingenieurbau (z.B. Baustatik, Massivbau, Stahlbau, Geotechnik)
- Wasserwesen (z.B. Hydromechanik, Talsperren und Wasserkraft, Flussbau, Hydrologie und Wasserwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft, Abwasserentsorgung, Umweltmanagement)
- Baubetrieb und Geotechnik (z.B. Projektmanagement, Bauvertragsrecht, Bauverfahrenstechnik, Geotechnik, Gebäude und Energie)
- Verkehrswesen (z.B. Straßenplanung, Bautechnik von Verkehrsanlagen, Stadt-, Regional- und Verkehrsplanung, Eisenbahnwesen, Verkehrswirtschaft, Projektmanagement, Flughafenwesen)
- 15 CP allgemeine Grundlagen des Bauingenieurwesens z.B.:
Durch die CPs (Credit Points) wird nicht nur der Umfang der Lehrveranstaltungen berücksichtigt, sondern der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden inklusive der Vorbereitung, der Nacharbeit und der Prüfungen. Ein CP entspricht dem geschätzten Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden. Ein Semester umfasst in der Regel 30 CP. Falls das ECTS-System bei dem Bachelorabschluss nicht verwendet wurde, ist dies dennoch bei der Selbsteinschätzung zu berücksichtigen. Eine Vorabeinschätzung durch die RWTH Aachen findet grundsätzlich nicht statt. Die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt erst nach der Bewerbung.
Auflagen
Gemäß § 3 Abs. 6 S. 1 ÜPO ist eine Zulassung unter Auflagen möglich, wenn die fachliche Vorbildung nicht vollumfänglich nachgewiesen werden kann. Diese Auflagen müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden.
Eine Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen ist ausgeschlossen, wenn:
- Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen: Auflagen > 15 CP
- Mathematisch-physikalische Grundlagen: Auflagen > 10 CP
- Bauingenieurspezifische Grundlagen: Auflagen > 10 CP
- Summe der Auflagen aus allen Bereichen > 30 CP
Sprachliche Voraussetzungen
Die Unterrichtssprache im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen M.Sc. ist deutsch. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht deutsche Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sind und keinen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zu den Sprachzeugnissen, die von der RWTH Aachen University akzeptiert werden.
Studierendenanträge und -formulare
Die Angaben der Webseite dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich. Nur die aktuellen Prüfungsordnungen, wie in den amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen veröffentlicht, sind rechtsverbindlich.