FAQs Bewerbung (Master)

 

FAQs Bewerbung (Master)

Anerkennung der Vorbildung

Bauingenieurwesen (M.Sc.)

Bei dem anrechenbaren Vorwissen muss es sich um Kenntnisse handeln, die mit denen im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der RWTH Aachen vermittelten Inhalte vergleichbar sind (Masterprüfungsordnung § 3, Absatz 2).

Beachten Sie, dass wir keine pauschale Skalierung der Credit Points (CP) ausländischer Universitäten vornehmen. Credit Points an der Fakultät für Bauingenieurwesen sind immer ein Zeitäquivalent, kein Semesterwochenstundenäquivalent. Beim Bachelor Bauingenieurwesen der RWTH Aachen handelt es sich um ein Vollzeitstudium mit 180 CP in 3 Jahren, daher 60 CP pro Jahr bzw. 30 CP pro Semester. Bei allen Bewerbenden ausländischer Hochschulen wird daher die Äquivalenz der semestralen Zeit-Leistung überprüft. Sofern diese näherungsweise deckungsgleich ist, wird keine Skalierung vorgenommen.

Häufig können Prüfungsleistungen zwar inhaltlich dem Bauingenieurwesen zugeordnet werden, jedoch werden diese nicht in ähnlicher Form an der RWTH Aachen gelehrt und können somit nicht angerechnet werden (z. B. Technical Drawing).

Zusatzqualifikationen wie eine Ausbildung, Berufserfahrung, Meisterbriefe etc. fließen nicht in die fachliche Prüfung ein. Allein das Vorwissen, welches im Vorstudium erlangt wurde, wird berücksichtigt.

Auflagenfächer

Bauingenieurwesen (M.Sc.)

Gemäß § 3 Abs. 6 S. 1 ÜPO ist eine Zulassung unter Auflagen möglich, wenn die fachliche Vorbildung nicht vollumfänglich nachgewiesen werden kann. Diese Auflagen müssen spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden.

Eine Zulassung zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen ist ausgeschlossen, wenn:

  • Mathematisch-physikalische Grundlagen: Auflagen > 9 CP
  • Bauingenieurspezifische Grundlagen: Auflagen > 26 CP
  • Summe der Auflagen aus beiden Bereichen > 30 CP

 

Bei den zusätzlichen Kursen, die als Auflagen vergeben werden, handelt es sich um Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen  der RWTH Aachen. Sie müssen bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit bestanden sein. Sie werden typischerweise als deutschsprachige Lehrveranstaltung mit deutschsprachiger Prüfung angeboten. Zum erfolgreichen Abschluss dieser Lehrveranstaltungen werden fortgeschrittene Deutschkenntnisse benötigt. Ein Nachweis von Deutschkenntnissen ist zur Absolvierung der Auflagenfächer nicht vorzulegen. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich Deutschkenntnisse anzueignen, um Auflagenfächer erfolgreich absolvieren zu können.

Studierende, die bei der Bewerbung über keine oder wenige Deutschkenntnisse verfügen und für ihr Masterstudium auch keine Deutschkenntnisse benötigen (englischsprachiger Schwerpunkt: Advanced Computational Methods in Civil Engineering), haben erfahrungsgemäß Schwierigkeiten, die Auflagenfächer erfolgreich zu absolvieren. Der Masterabschluss ohne Nachweis der bestandenen Auflagenfächer ist nicht möglich.

Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen

Auch Studierende, die kurz vor Beendigung des Bachelorstudium stehen, es aber noch nicht abgeschlossen haben, können Sie für einen Masterstudiengang bewerben. Die Überprüfung der fachlichen Vorbildung durch die Fakultät erfolgt anhand der mit der Bewerbung hochgeladenen Dokumente (beispielsweise aktueller Notenspiegel, Transcript of Records, etc.)

Beschleunigung der fachlichen Prüfung

Die fachliche Prüfung kann beschleunigt werden, wenn:

  • die Dokumente übersichtlich und gut strukturiert sind,
  • nur relevante Dokumente beigefügt werden (Es ist z. B. nicht erforderlich, einen 200 seitigen Modulkatalog hochzuladen. Modulbeschreibungen der belegten Prüfungsleistungen reichen aus.),
  • die Dokumente im PDF-Format gesendet werden und
  • die Dokumente in guter Qualität und gut lesbar sind.

 

Erneute Bewerbung

Bauingenieurwesen (M.Sc.)

Sollten Sie Ihr Vorwissen erweitern und sich erneut bewerben, so besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, dass Sie eine Zulassung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen erreichen, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 Absatz 2 und 3 der dann gültigen Master-Prüfungsordnung Bauingenieurwesen einhalten.

Nachreichen von Bewerbungsunterlagen (Änderung der Bewerbung)

Die Änderung der Bewerbung nach Fristende ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch, wenn man sich versehentlich für einen falschen Studiengang beworben hat. Die fachliche Prüfung erfolgt für den ausgewählten Studiengang.

Auch Bewerbungsunterlagen, die nicht vollständig während der Bewerbungsphase eingereicht wurden, können nachträglich nicht ergänzt werden. Somit erfolgt auch keine erneute fachliche Prüfung. In diesem Zusammenhang sind keine Ausnahmen möglich. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich in der nächsten Bewerbungsphase erneut an der RWTH Aachen zu bewerben.

Modulkatalog

Ein Modulkatalog ist das offizielles Dokument Ihrer Hochschule, das im Detail den Umfang und den Inhalt der Kurse angibt, die Sie in Ihrem Bachelorstudiengang absolviert haben. Dieses Dokument ist notwendig, um die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen durchführen zu können, da während der Prüfung nicht nur der Umfang, sondern auch der Inhalt der Kurse berücksichtigt wird. Des Weiteren wird der Inhalt der von der Bewerberin und Bewerber absolvierten Kurse mit dem Kursinhalt der RWTH Aachen verglichen und ein großer Grad an Übereinstimmung wird geprüft.

Für den Fall, dass Sie nicht genügend Informationen bezüglich des Kursinhalts Ihrer Bachelorkurse einreichen, ist es eventuell nicht möglich, die fachliche Prüfung Ihres Vorwissens durchzuführen. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn Sie Dokumente einreichen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind. Das Fehlen von Dokumenten kann zu einer Ablehnung führen, auch wenn Sie bereits Vorwissen haben. Daher reichen Sie bitte detaillierte Informationen über den Umfang und den Inhalt der von Ihnen im Bachelor absolvierten Kurse ein. Falls Sie keine Modulbeschreibung oder etwas Vergleichbares haben, müssen Sie Ihre Bewerbung online ohne Modulbeschreibung abgeben. Ob Ihre Vorkenntnisse, welche Sie zur Verfügung stellen, ausreichend sind, wird bei der fachlichen Prüfung bestimmt.

Selbsteinschätzung Zulassungschance

Eine Veröffentlichung von Erfahrungswerten oder Statistiken ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Zur Selbsteinschätzung, wie gut der eigene Bachelor mit den Zulassungsbedingungen der RWTH Aachen übereinstimmt, müssen Sie Ihre Vorbildung mit den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen abgleichen.

Eine Vorabeinschätzung durch die RWTH Aachen findet grundsätzlich nicht statt. Die Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt grundsätzlich erst nach der Bewerbung.

TU 9-Absolventen: Zulassungschancen

Eine pauschalisierte Zulassung von TU 9-Absolventinnen und Absolventen gibt es nicht. Es wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber geprüft, in wie weit die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

 

 

 

Verhalten bei Ablehung

Grundsätzlich gilt, dass die geforderten fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Zulassung mit oder ohne Auflagen zu erhalten. Bei dem anrechenbaren Vorwissen muss es sich um Kenntnisse handeln, die mit denen im Bachelorstudiengang der RWTH Aachen vermittelten Inhalte vergleichbar sind (Masterprüfungsordnung § 3, Absatz 2).

Bitte bedenken Sie, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihre Vorbildung nachweisen müssen. Sind Sie lediglich für eine Prüfung angemeldet, können das Bestehen jedoch noch nicht nachweisen, kann diese Vorbildung bei der fachlichen Prüfung nicht berücksichtigt werden.

Zulassung mit Auflagen

Der Prüfungsausschuss hat die Möglichkeit, eine Zulassung mit der Auflage zu verbinden, bestimmte Kenntnisse bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Eine Zulassung ist ausgeschlossen, wenn die Anzahl der Credit Points der erforderlichen Auflagen einen bestimmten Umfang übersteigt. Im Bereich der mathematisch physikalischen Auflagen sind maximal 9 CP zulässig und im Bereich der bauingenieurspezifischen Grundlagen sind maximal 26 CP zulässig. Insgesamt sind jedoch maximal 30 CP zulässig.

Zusätzlich einzureichende Dokumente

Beiblatt zur Studienplatzbewerbung

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung an der Fakultät für Bauingenieurwesen zusätzlich zu den generell angeforderten Dokumenten der RWTH Aachen das ausgefüllte Beiblatt zur Studienplatzbewerbung bei.

GRE-Test

Für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen wird zusätzlich von allen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis des Graduate Record Examination (GRE) General Test verlangt. Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind von dieser Regel ausgenommen.

Sprachzertifikat

Informationen zum Einreichen des Sprachnachweises finden Sie auf folgender Webseite.