Zulassung zur Doktorprüfung
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Einreichen des Antrags auf Zulassung zur Doktorprüfung
Die Promovendin bzw. der Promovend reicht den Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung schriftlich im Dekanat ein. Die beizufügenden Unterlagen erläutert § 12 Promotionsordnung.
Die Promovendin bzw. der Promovend schlägt in Einvernehmen mit der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor dem Dekan schriftlich die Berichterinnen bzw. Berichter und die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden vor.
Die Promovendin bzw. der Promovend muss vier Exemplare der Dissertationsschrift im Dekanat einreichen, die dort verbleiben.
Die Promovendin bzw. der Promovend stellt zusätzlich zu diesen Exemplaren im Laufe des Promotionsverfahrens den Berichtern mindestens ein Exemplar der dem Promotionsauschuss eingereichten Dissertationsschrift zur Gutachtenerstellung zur Verfügung.