FAQs
FAQ
Abgrenzung zum Architekturstudium (B.Sc. Bauingenieurwesen)
Wie grenzt sich das Studium Bauingenieurwesen (B.Sc.) vom Architekturstudium ab?
Generell besteht der Unterschied zum Studiengang Architektur darin, dass im Bauingenieurwesen mehr die technische und funktionale, in der Architektur mehr die gestalterische und künstlerische Seite des Bauens betont wird.
Ablegen von Prüfungen
Muss man eine Prüfung ablegen, wenn man sich für die Veranstaltung angemeldet hat?
In RWTHonline müssen Sie sich separat für Vorlesungen und Klausuren anmelden. Somit verpflichtet eine Anmeldung zur Vorlesung nicht automatisch zur Anmeldung der Prüfung.
Ablegen von Prüfungen im Wahlpflichtbereich
Muss ich eine Prüfung des Wahlpflichtbereichs, von der ich zurückgetreten bin, künftig absolvieren?
Nein. Wenn Sie fristgerecht von der Prüfung zurückgetreten sind oder für die Prüfung ein korrektes Attest beim ZPA eingereicht haben, ist kein Fehlversuch entstanden. In dem Fall müssen Sie die Prüfung nicht absolvieren, stattdessen können Sie eine andere Prüfung des Wahlpflichtbereichs absolvieren. Sie sollten Ihre Ansprechperson im Zentralen Prüfungsamt aber darüber informieren, dass Sie nicht beabsichtigen, dieses Modul künftig noch zu absolvieren, damit die Wahl des Moduls noch einmal zurückgesetzt werden kann (d.h. der "Gewählt"-Haken im Curriculum Support wird entfernt).
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Wie werden Prüfungsleistungen anerkannt?
Leistungen, die in anderen Studiengängen der RWTH oder an anderen Hochschulen erbracht worden sind, können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. An der Fakultät für Bauingenieurwesen erfolgt die Prüfung, ob wesentliche Unterschiede vorliegen, in der Regel durch eine Fachvertreterin bzw. einen Fachvertreter des Instituts, das die Prüfungsleistung betreut, die ersetzt werden soll. Nach erfolgter Prüfung kann die Anerkennung der Leistung beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Achtung: Studierende, die eine Anerkennung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen beantragen möchten, müssen den Antrag auf Anerkennung bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften stellen.
1. Informieren und vergleichen
- Vergleichen Sie die Beschreibungen der Leistungen an der anderen Hochschule mit den Beschreibungen Ihres Studiengangs an der RWTH, um ähnliche Leistungen zu identifizieren. Wenn die Modulbeschreibungen der anderen Universität nicht aussagekräftig oder nicht vollständig sind, versuchen Sie zusätzliche Materialien wie z. B. Inhaltsverzeichnisse oder Skripte zu erhalten.
- Wenn Sie sich für eine Anerkennung aus einem temporären Auslandsaufenthalt interessieren, informieren Sie sich im Büro für Internationales oder bei ehemaligen Outgoings darüber, welche Prüfungsleistungen Ihrer Gastuniversität in der Vergangenheit in Ihrem Studiengang anerkannt wurden.
2. Anfragen und prüfen lassen
- Sie konnten eine externe Leistung identifizieren, von der Sie denken, dass Sie in Ihrem eigenen Studiengang anerkannt werden kann? Dann kontaktieren Sie den Lehrstuhl bzw. das Institut, das die Prüfungsleistung anbietet, die durch die externe Prüfungsleistung ersetzt werden soll. Bitte übermitteln Sie dazu alle nötigen Informationsmaterialien, z. B. die externe Modulbeschreibung in deutscher oder englischer Sprache.
- An einigen Instituten gibt es ausgewiesene Ansprechpersonen, die für die Prüfung von Anerkennungen von Studienleistungen zuständig sind. Bitte informieren Sie sich anhand der Lehrstuhlwebseiten über Ihre Ansprechpersonen.
- Für die Anfrage einer Anerkennung in einem Wahlbereich (z.B. Fremdsprachenkurs oder Wahlmodul) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsausschussmanagement.
- Für die Anfrage einer Anerkennung für das Modul "Sinnvolle fachliche Ergänzung aus studienbezogenen Auslandsaufenthalten" oder für das Wahlmodul aus im Ausland erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte mit der Modulbeschreibung und dem ausgefüllten Dokument an das Büro für Internationales. Sollte die Kursbeschreibung nicht auf Englisch oder Deutsch verfügbar sein, bitten wir Sie, eine Übersetzung anzufertigen und ebenfalls an das Büro für Internationales per E-mail zu senden. Bitte geben Sie in Ihrer E-mail auch Ihre Matrikelnummer an.
- Gilt aktuell nur für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Fachrichtung Bauingenieurwesen: Für die Anerkennung für ein wirtschaftswissenschaftliches Modul verwenden Sie bitte das Formblatt zur Überprüfung der inhaltlichen Anerkennungsfähigkeit für WiWi Module.
- Für eine Anerkennung von Massive Open Online Courses (MOOCS) im Wahlpflichtbereich des Studienganges Sustainable Management - Water and Energy M.Sc. lassen Sie bitte die Anerkennungfähigkeit durch die Lehrkoordination prüfen, bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Sie können sich für einen oder mehrere MOOCs anmelden. Insgesamt können bis zu 10 ECTS belegt werden. Bitte beachten Sie, dass MOOCs in der kostenfreien Version nur anerkannt werden können, wenn semesterbegleitende, bewertete Prüfungsleistungen, wie beispielweise Test und Abgaben angeboten werden. Ein finaler Test ist in dem Fall von semesterbeleiteten, bewerteten Prüfungsleistungen nicht notwendig. Bitte beachten Sie weiterhin, dass der alleinige Besuch von Kursen ohne bewertete Teilnahme nicht anerkannt werden kann. Eine Liste der MOOCs, die bereits genehmigt und anerkannt wurden, sowie eine Anleitung zur Anmeldung der MOOCs wird zu Beginn des Studiums und auf Anfrage an die Lehrkoordination per E-Mail an Sie versendet. Bitte informieren Sie sich selbststädig auf edX, ob Prüfungsleistungen für die gewählten MOOCs in der kostenfreien Version für das aktuelle Semester vorhanden sind.
3. Dokumentieren
- Sie haben eine positive Rückmeldung erhalten, nachdem die Anerkennung geprüft wurde? Dann nutzen Sie den Laufzettel zum Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, um die Befürwortung der Anerkennung schriftlich bestätigen zu lassen.
- Gilt aktuell nur für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Fachrichtung Bauingenieurwesen: Zur Anerkennung als sinnvolle Ergänzung im Wahlpflichtbereich freie Wahl oder im Studienrichtung reicht die Unterschrift auf dem Formblatt zur Überprüfung der inhaltlichen Anerkennungsfähigkeit für WiWi Module.
4. Anerkennung beantragen
- Zur Anerkennung einer Leistung verwenden Sie bitten den passenden Antrag auf Anerkennung. Für Leistungen aus einem temporären Auslandsstudium verwenden Sie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleitungen aus temporären Auslandsaufenthalten. Für alle anderen Anerkennungen verwenden Sie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen.
- Bitte legen Sie dem Antrag auf Anerkennung folgende Unterlagen bei: Notenübersicht (Transcript of Records) der anderen Hochschule, Laufzettel Anerkennung sowie gegebenenfalls das Formblatt zur Überprüfung der inhaltlichen Anerkennungsfähigkeit für WiWi Module.
- Alle Anträge können auf der Seite für Studienanträge und -formulare beim entsprechenden Prüfungsausschuss eingereicht werden.
- Der positive Anerkennungsbescheid ist für ERASMUS+ Studierende eine Pflichtabgabe.
5. Notenumrechnung und ECTS Credit-Points
- Die Noten anerkannter Leistungen von Hochschulen außerhalb Deutschlands werden gemäß einer an der RWTH einheitlichen Tabelle umgerechnet.
- Die RWTH Aachen verwendet ECTS Credit Points als Maß des Umfangs einer Veranstaltung. Wird eine Prüfungsleistung aus dem Ausland im Rahmen eines Wahlbereichs anerkannt, können im Regelfall die ECTS Credit Points aus dem Ausland übernommen werden, sofern diese nicht die maximale Creditsanzahl im jeweiligen Wahlbereich überschreiten.
- Credit Points aus anderen Systemen werden gegebenenfalls durch einen Vergleich der Workloads in ECTS Credit Points umgerechnet.
Anmeldung von Prüfungen
Wie melde ich mich über RWTHonline für Prüfungen an?
Informationen finden Sie in RWTHonline unter der Applikation "Hilfe" sowie im internen Wiki.
Wann kann ich die Bachelorarbeit anmelden? / Wie melde ich die Bachelorarbeit an?
Siehe Bachelorarbeit
Wie melde ich die Masterarbeit an?
Siehe Masterarbeit
Anmeldung von Vertiefungsrichtungen (Master)
Was muss ich für die Anmeldung der Vertiefungsrichtung im Master machen?
-
Wer muss sich anmelden?
Studierende im 1. Semester der Masterstudiengänge Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen und Mobilität, Umweltingenieurwissenschaften sowie Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen. -
Wie meldet man sich an?
Eine Anmeldung der Vertiefungsrichtung erfolgt automatisch mit der Anmeldung der ersten Prüfung des gewählten Schwerpunkts. Dafür müssen die Prüfungen über die Studienübersicht (Curriculum Support) angemeldet werden. Werden die Prüfungen über eine andere Applikation angemeldet, könnte es sein, dass die falsche Vertiefungsrichtung angemeldet wird.
Antrag an den Prüfungsausschuss
Siehe Prüfungsausschuss
Auflagen
Wie melde ich ein Auflagenfach an?
Wenn Ihre Masterzulassung Auflagenfächer enthält, melden Sie diese über Ihren Curriculum Support an.
Auslandsaufenthalt (studienbezogen)
Wer berät mich, wenn ich einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt durchführen möchte?
Das Büro für Internationales der Fakultät für Bauingenieurwesen berät und unterstützt Sie bei der Planung, Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten (z.B. Auslandsstudium, Auslandspraktikum oder Summer Schools), bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen und bei der Suche nach internationalen und interkulturellen Weiterbildungsangeboten zuhause.
Bachelorarbeit
Wie bekomme ich ein Thema für meine Bachelorarbeit?
Themenvorschläge finden Sie auf den Webseiten und in Aushängen der Institute/Lehrstühle oder können bei der zuständigen Kontaktperson nachgefragt werden. Informieren Sie sich über das am Institut/Lehrstuhl übliche Verfahren. Möchten Sie eine eigene Idee als Thema bearbeiten, so benötigen Sie eine Betreuungszusage.
Wann kann ich die Bachelorarbeit anmelden?
Das Thema der Bachelorarbeit kann angemeldet werden, wenn folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
- Bauingenieurwesen (B.Sc.): Nachweis von 125 CP und Nachweis eines anerkannten Vorpraktikums
- Mobilität und Verkehr / Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (B.Sc.): Nachweis von 125 CP
- Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc.): Nachweis von 125 CP und Nachweis eines anerkannten Vorpraktikums
- Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.) Fachrichtung Bauingenieurwesen: Nachweis von 120 CP und Nachweis eines anerkannten Vorpraktikums
Wie melde ich die Bachelorarbeit an?
Bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA erhalten Sie den Anmeldebogen für die Bachelorarbeit. Bei dieser Gelegenheit wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen (siehe „Wann kann ich die Bachelorarbeit anmelden?“) erfüllen. Ihre Kontaktpersonen beim ZPA
Den Anmeldebogen legen Sie dem Lehrstuhl vor, der die Arbeit betreuen soll. Dieser füllt ihn weiter aus und sendet ihn zurück an das ZPA. Eine Ausnahme bildet der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen: Dort wird der Anmeldebogen von dem Lehrstuhl an den B.Sc.-Prüfungsausschuss weitergeleitet, der das Thema genehmigen muss. Von dort wird der Bogen an das ZPA zurückgeschickt.
Kann ich eine externe Bachelorarbeit schreiben?
Sie können beim Prüfungsausschuss beantragen, die Bachelorarbeit außerhalb der RWTH zu erarbeiten. Im Antrag müssen das Thema der Bachelorarbeit und die betreuende Person genannt werden. Dem Antrag müssen Sie eine Betreuungszusage eines prüfungsberechtigten des Studiengangs beifügen.
Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
An dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss gegengezeichnet hat.
Die Anmeldung und das späteste Abgabedatum werden von dem ZPA in RWTHonline eingetragen.
Beachten Sie auch jeweils die Angaben zur Bachelorarbeit in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Kann die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängert werden?
Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit um bis zu vier Wochen verlängern. Bitte reichen Sie den „Allgemeinen Antrag an den Prüfungsausschuss“ frühzeitig ein (mindestens 1 Woche vor dem Abgabedatum), damit die rechtzeitige Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss gewährleistet ist. Die betreuende Person erteilt ihr/sein Einverständnis für die Verlängerung per Unterschrift und Institutsstempel auf Ihrem Antrag. Alternativ können Sie ein Schreiben beilegen, mit dem die betreuende Person die Gründe der Verlängerung bestätigt und die Verlängerung befürwortet. Außerdem muss das ursprüngliche Abgabedatum und die Anzahl der Verlängerungswochen benannt werden. Der Prüfungsausschuss genehmigt typischerweise Verlängerungen, die durch die Arbeit selbst begründet sind. Gründe könnten also beispielsweise eine Prüfmaschine sein, die vorübergehend nicht einsatzbereit ist, oder bestellte Literatur, deren Lieferung sich verzögert, usw..
Gibt es die Möglichkeit, vorbereitend an der Präsentation einer Abschlussarbeit teilzunehmen?
Bei vielen Lehrstühle ist dies grundsätzlich möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu den Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.
Bewerbung um einen Studienplatz
Wie bewerbe ich mich für einen Bachelorstudiengang?
Die B.Sc.-Studiengänge an der Fakultät für Bauingenieurwesen sind derzeit nicht zulassungsbeschränkt. Daher ist keine Bewerbung erforderlich, sondern lediglich die Einschreibung. Informationen dazu finden Sie hier.
Wie erfolgt die Bewerbung für das Masterstudium?
Die Fakultät für Bauingenieurwesen bietet diverse Masterstudiengänge an. Sowohl für Interessierte, die ihren ersten Hochschulabschluss an der RWTH Aachen gemacht haben, als auch für externe Interessierte gilt: Die Bewerbung erfolgt über ein webbasiertes Tool, das auf der Webseite des Studierendensekretariats zu finden ist. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Wenn Sie sich für mehrere Studienrichtungen des gleichen Masterstudiengangs bewerben möchten, bewerben Sie sich bitte nur einmal für diesen Studiengang und geben Sie auf dem ausgedruckten Antragsformular alle gewünschten Studienrichtungen handschriftlich an. Ansonsten wird nämlich - wenn Sie mehrere Bewerbungen für den gleichen Studiengang mit jeweils unterschiedlichen Studienrichtungen einreichen - nur die zeitlich zuletzt eingehende Bewerbung berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für das Wintersemester am 15. Juli und die für das Sommersemester jeweils am 15. Januar endet. Nach Ablauf dieser Frist in eine Bewerbung nicht mehr möglich.
Internationale Studieninteressierte finden hier Informationen zur Masterbewerbung.
Bewerbung für höhere Fachsemester
Prinzipiell ist eine Bewerbung ins 2. Fachsemester auch für unsere Masterstudiengänge möglich. Wir raten Bewerbern jedoch davon ab, da für eine Zulassung beide Kriterien erfüllt werden müssen:
- Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wie auch zur Bewerbung zum 1. Fachsemester des jeweiligen Masterstudiengangs.
- Minimal 30 CP anrechenbare Leistungen für den angestrebten Masterstudiengang, um direkt in das 2. Fachsemester eingestuft zu werden.
Falls Sie die Einstufung ins 2. Fachsemester nicht erfüllen, werden Sie abgelehnt und erhalten keine automatische Einstufung ins 1. Fachsemester. Bewerben Sie sich daher bitte ausschließlich für das 1. Fachsemester. Eine Anerkennung von Fächern aus vorherigen Masterstudiengängen ist in diesem Fall dennoch nachträglich möglich.
Institutspraktikum
Was ist die Institutspraktikumsphase?
Die Institutspraktikumsphase soll den Studierenden einen Einblick in die praktische Umsetzung wissenschaftlicher Arbeit vermitteln. Jede der vier Studienrichtungen in den Studiengängen Bauingenieurwesen (B.Sc.) und Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.), Fachrichtung Bauingenieurwesen bietet eine eigene Institutspraktikumsphase an. Auch im Studiengang Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (B.Sc.) ist eine Institutspraktikumsphase vorgesehen. Im Studiengang Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc.) (PO 17) kann ein Institutspraktikum im Wahlpflichtbereich gewählt werden.
Das Institutspraktikum ist im 6. Semester vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt über RWTHonline. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dort auch für die Prüfungsleistung anmelden müssen. Nähere Informationen bezüglich der Inhalte erhalten Sie über RWThonline oder die/den jeweilige*n Modulbeauftragte*n (ebenfalls RWTHonline zu entnehmen).
Leonardo-Projekt
Das Projekt „Leonardo“ gestaltet interdisziplinäre Lehrveranstaltungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen, in denen Dozierende aus allen Fachrichtungen ihre Expertise einbringen. Generell ist es allen Studierenden der RWTH Aachen University möglich, an einer der angebotenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Voraussetzung ist jedoch eine reguläre Anmeldung. Beachten Sie, dass die Anmeldefrist hierfür meist bereits vor Beginn des Semesters endet. Bisher wurden beispielsweise zu den Themen Energie, Klimawandel, Weltbevölkerung und -gesundheit, Flucht und Migration, Kultur, Medizintechnik, Sustainable Development Goals, Human Animal Studies oder Fake News Lehrveranstaltungen angeboten. Studierende des UIW-Masters erhalten für die erfolgreiche Teilnahme am Projekt „Leonardo“ 5 CP. Dafür muss allerdings nur ein Modul mit 4 CP absolviert werden. Da es sich hier um ein Mastermodul handelt, können Bachelorstudierende dies nur als Mastervorzugsmodul absolvieren und sich andernfalls die CP nicht wieder im Master anrechnen lassen.
Weitere Informationen, beispielsweise, welche Lehrveranstaltungen in diesem Semester angeboten werden oder wie die Ansprechpersonen zu erreichen sind, erhalten Sie auf der Webseite zu dem Projekt „Leonardo“. Außerdem finden Sie dort noch ein ausführliches FAQ vor.
Masterarbeit
Muss ich die Lehrveranstaltung "Wissenschaftliche Integrität" belegen?
Der Kurs ist nur für Studierende, die sich zum Wintersemester 2020/2021 oder später neu in einen Masterstudiengang eingeschrieben haben, als Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs zur Masterarbeit auf der Website des Zentralen Prüfungsamtes.
Wie bekomme ich ein Thema für meine Masterarbeit?
Themenvorschläge finden Sie auf den Webseiten und an den Schwarzen Brettern der Institute/Lehrstühle. Sie können ein Thema auch bei der zuständigen Kontaktperson erfragen. Bitte informieren Sie sich über das übliche Verfahren an dem Institut/Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Arbeit schreiben möchten. Wenn Sie eine eigene Idee oder ein eigenes Thema für Ihre Masterarbeit bearbeiten möchten, müssen Sie zunächst die Zustimmung Ihres Betreuers einholen.
Wann kann ich meine Masterarbeit anmelden?
Das Thema der Masterarbeit kann angemeldet werden, wenn bereits 60 CP gemäß den Anforderungen der Prüfungsordnung erreicht wurden.
Wenn in Ihrer Master-Zulassung festgelegt ist, dass Sie zusätzliche Auflagen erfüllen müssen, dann müssen Sie diese bei der Anmeldung zur Masterarbeit nachweisen.
Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Das Anmeldeformular ist im ZPA erhältlich, das für die Bearbeitung derartiger Formulare zuständig ist.
Das Anmeldeformular legen Sie dem Lehrstuhl vor, der die Arbeit betreuen soll. Dieser füllt ihn weiter aus und sendet ihn zurück ans ZPA. Eine Ausnahme bildet der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen: Nachdem Sie Ihr Anmeldeformular bei Ihrem betreuenden Institut eingereicht haben, leitet dieses es zur Genehmigung des Themas an den jeweiligen Prüfungsausschuss weiter. Nachdem Ihr Thema vom Prüfungsausschuss genehmigt wurde, wird Ihr Anmeldeformular an das ZPA weitergeleitet.
Kann ich eine externe Masterarbeit schreiben?
Sie können beim Prüfungsausschuss beantragen, Ihre Masterarbeit außerhalb der RWTH zu schreiben. Der Antrag muss das Thema der Masterarbeit und Ihren Betreuer enthalten. Bitte fügen Sie eine Betreuungszusage einer berechtigten Person des Studiengang bei.
When does the working time start?
Civil Engineering, Transport Engineering and Mobility, Environmental Engineering, Sustainable Management - Water and Energy: On the day, the professor signed the registration form.
Business Administration and Engineering: Civil Engineering: The day the examination board signed the registration form.
The registration and the latest submission date will be entered by ZPA in RWTHonline.
Please be aware of the details of the Master's thesis in the examination regulations valid for you.
Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen und Mobilität, Umweltingenieurwissenschaften, Sustainable Management - Water and Energy: Am Tag, an dem der Professor das Anmeldeformular unterschrieben hat.
Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen: Am Tag der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den Prüfungsausschuss.
Die Anmeldung und der späteste Abgabetermin werden vom ZPA in RWTHonline eingetragen.
Bitte beachten Sie die Angaben zur Masterarbeit in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Kann die Bearbeitungszeit der Masterarbeit verlängert werden?
Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit der Masterarbeit um bis zu sechs Wochen verlängern. Bitte reichen Sie den „Allgemeinen Antrag an den Prüfungsausschuss“ frühzeitig ein (mindestens 1 Woche vor dem Abgabedatum), damit die rechtzeitige Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss gewährleistet ist. Die betreuende Person erteilt ihr/sein Einverständnis für die Verlängerung per Unterschrift und Institutsstempel auf Ihrem Antrag. Alternativ können Sie ein Schreiben beilegen, mit dem die betreuende Person die Gründe der Verlängerung bestätigt und die Verlängerung befürwortet. Außerdem muss das ursprüngliche Abgabedatum und die Anzahl der Verlängerungswochen benannt werden. Der Prüfungsausschuss genehmigt typischerweise Verlängerungen, die durch die Arbeit selbst begründet sind. Gründe könnten also beispielsweise eine Prüfmaschine sein, die vorübergehend nicht einsatzbereit ist, oder bestellte Literatur, deren Lieferung sich verzögert, usw..
Gibt es die Möglichkeit, vorbereitend an der Präsentation einer Abschlussarbeit teilzunehmen?
Bei vielen Lehrstühlen ist dies grundsätzlich möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu den Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.
Module
Darf ich auch nur ein Fach innerhalb eines Moduls belegen?
Nein, Module müssen grundsätzlich komplett belegt werden.
Wie werden Mastermodule vorgezogen?
Siehe Vorziehen von Mastermodulen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Muss ich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen?
Ja. Der Antrag auf Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung ist unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses der 2. Wiederholungsklausur, spätestens im Termin zur Einsichtnahme schriftlich oder elektronisch beim Lehrstuhl zu stellen. Sollte einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten die persönliche Teilnahme am Termin zur Einsichtnahme nicht möglich sein, kann der Antrag im Termin zur Einsichtnahme auch durch eine entsprechend bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Der Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung wird im Termin zur Klausureinsicht festgelegt und findet spätestens innerhalb der nächsten vier Wochen ab Klausureinsicht statt.
Sollte der zuständige Prüfungsausschuss einen Rücktritt aus triftigen Gründen bewilligen, ist ein neuer Termin innerhalb weiterer zwei Wochen festzusetzen. Nach dem Ablauf von sechs Wochen ab Klausureinsicht verfällt der Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung.
Prüfungsausschuss
Wo finde ich Vorlagen für Anträge an den Prüfungsausschuss?
Eine Sammlung von Antragsformularen für diverse Anliegen finden Sie auf der Website der Fakultät.
An welchen Prüfungsausschuss richte ich meine Anträge?
Bauingenieurwesen
Fakultät für Bauingenieurwesen
RWTH Aachen
Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
52074 Aachen
Verkehrsingenieurwesen und Mobilität
Fakultät für Bauingenieurwesen
RWTH Aachen
Prüfungsausschuss Verkehrsingenieurwesen und Mobilität
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
52074 Aachen
Umweltingenieurwissenschaften
Fakultät für Bauingenieurwesen
RWTH Aachen
Prüfungsausschuss Umweltingenieurwissenschaften und Sustainable Management – Water and Energy
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
52074 Aachen
Sustainable Management – Water and Energy
Fakultät für Bauingenieurwesen
RWTH Aachen
Prüfungsausschuss Umweltingenieurwissenschaften und Sustainable Management – Water and Energy
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
52074 Aachen
MME-Construct
Fakultät für Bauingenieurwesen
RWTH Aachen
Prüfungsausschuss MME-Construct
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
52074 Aachen
Wirtschaftsingenieurwesen
- Wenn Sie sich im Bachelorstudium befinden (auch wenn es um das Vorziehen von Masterfächern geht):
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
RWTH Aachen
B.Sc. Prüfungsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen
Eilfschornsteinstraße 16
52056 Aachen - Wenn Sie sich im Masterstudium befinden:
Fakultät für Bauingenieurwesen
RWTH Aachen
Diplom / M.Sc. Prüfungsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
52074 Aachen
Prüfungsordnungs-Wechsel / Äquivalenzliste
Woher weiß ich, wie meine Leistungen aus der bisherigen PO bei einem Wechsel in eine neue PO-Version übertragen werden?
In der neuen PO-Version ist als Anlage eine Äquivalenzliste enthalten. Daraus geht die Übernahme der Leistungen hervor. Das gilt für bestandene Leistungen als auch für Fehlversuche.
Sprachkurse
Siehe Wahlfach / Wahlmodul
Streichung der schlechtesten Modulnote
Wie kann ich mir bei Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit eine Note streichen lassen?
Bachelorstudierende können eine Notenstreichung beantragen. Bitte teilen Sie Ihrer Ansprechperson im ZPA innerhalb einer Woche ab Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung mit, ob und ggfs. welche Modulnote(n) gestrichen werden soll(en). In welchem Umfang eine Notenstreichung möglich ist, entnehmen Sie Ihrer Prüfungsordnung. Eine Notenstreichung ist nur bei Abschluss in Regelstudienzeit möglich.
Studienarbeit (UIW)
Für Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc.): Wie melde ich die Studienarbeit an?
Im Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften ist das Modul „Studienarbeit“ verankert. Die Anmeldung der Studienarbeit erfolgt nicht über RWTHonline und auch nicht direkt beim ZPA. Die Studienarbeit wird einfach durchgeführt; nach Beendigung der Studienarbeit und absolviertem Kolloquium sendet der betreuende Lehrstuhl eine Notenmeldung an die Ansprechperson im ZPA, die dann die Leistung verbucht. Eine Vorlage zur Notenmeldung finden Sie unter Studierendenanträgen und -formularen.
Prinzipiell können alle Lehrstühle, die im Studiengang UIW Module mit Fragestellungen aus dem Bereich der Umweltingenieurwissenschaften anbieten, die Betreuung der Studienarbeit übernehmen. Oft sind es die Lehrstühle aus dem Wasserbereich (ISA, IWW, LFI). Die Studierenden kontaktieren selbst die Lehrstühle. Häufig informieren die Lehrstühle aber auch in den Lehrveranstaltungen über die individuelle Vorgehensweise.
Studienverlaufsbescheinigungen
Wenn Sie eine Studienverlaufsbescheinigung benötigen, vereinbaren Sie bitte vorab per E-Mail einen Termin: support@fb3.rwth-aachen.de
Studienverlaufsplan
Wo finde ich die studiengangspezifischen Verlaufspläne?
Die Studienverlaufspläne finden Sie als Anlage in den Prüfungsordnungen.
Übergreifende Prüfungsordnung (ÜPO)
Was ist die „Übergreifende Prüfungsordnung“?
Zum WS 2015/2016 ist die Übergreifende Prüfungsordnung (ÜPO) in Kraft getreten. Sie berücksichtigt die Vorgaben des neuen Hochschulgesetzes, an das alle Hochschulordnungen angepasst werden mussten. Die ÜPO enthält allgemeine und studiengangübergreifende Regelungen und gilt nur in Verbindung mit der jeweiligen studiengangspezifischen Prüfungsordnung, die ergänzende und studiengangspezifische Vorschriften beinhaltet.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Wo erhalte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die schon einen Bachelor- oder Masterstudiengang an der RWTH oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden haben oder zur Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden können, müssen vor der Einschreibung bzw. bei der Umschreibung beim jeweils zuständigen hiesigen Prüfungsausschuss die Überprüfung dieser Zugangsvoraussetzung beantragen, um eingeschrieben oder umgeschrieben werden zu können (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Dazu müssen Sie drei Dokumente an den betreffenden Prüfungsausschuss der Fakultät für Bauingenieurwesen senden: Übersicht der Prüfungsausschüsse samt Postadressen
- Ein Anschreiben, aus dem hervorgeht, welchen Studiengang Sie zu studieren beabsichtigen und dass Sie eine UBB benötigen.
- Eine beglaubigte Übersicht über die positiven sowie negativen Prüfungsleistungen Ihres bisherigen Studiengangs bzw. Ihrer bisherigen Studiengänge (RWTH-Studierende erhalten diesen „Kontoauszug für Unbedenklichkeitsbescheinigung“ beim ZPA). Daraus müsste also ggfs. auch hervorgehen, ob Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Diese Kontoauszüge benötigen wir für alle Studiengänge, die Sie jemals belegt haben.
- Die im oberen Bereich bereits ausgefüllte UBB
Nach Prüfung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden oder eine andere unterschriftsberechtigte Person wird Ihnen die UBB an Ihre Postadresse zugestellt.
Wenn Sie von der RWTH Aachen an eine andere Hochschule wechseln wollen, stellt Ihnen die Fakultät für Bauingenieurwesen keine UBB aus. In dem Fall können Sie beim ZPA während der Sprechzeiten einen Notenspiegel mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen erhalten.
Achtung: Wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen einschreiben wollen, erkundigen Sie sich bitte bei Frau Otten.
Urlaubssemester
Darf ich in einem Urlaubssemester Veranstaltungen belegen?
Ja, gemäß der Übergreifenden Prüfungsordnung (ÜPO) dürfen in einem Urlaubssemester sowohl Veranstaltungen belegt als auch Prüfungen abgelegt werden.
Wer ist für Beurlaubungen vom Studium zuständig?
Das Studierendensekretariat. Häufig gestellte Fragen zum Urlaubssemester finden Sie bereits auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Vertiefungsrichtungen (Master)
Was muss ich für die Anmeldung der Vertiefungsrichtung im Master machen?
Siehe Anmeldung von Vertiefungsrichtungen (Master)
Kann ich die gewählte Vertiefungsrichtung wechseln?
- Bauingenieurwesen (M.Sc.), Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (M.Sc.), Umweltingenieurwissenschaften (M.Sc.): Der Vertiefungsbereich, der im Rahmen des Masterstudiums zu wählen ist, kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss einmal gewechselt werden.
- Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.), Fachrichtung Bauingenieurwesen: Der wirtschaftswissenschaftliche Vertiefungsbereich, der im Rahmen des Masterstudiums zu wählen ist, kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss einmal gewechselt werden. Auch der technische Schwerpunkt (Konstruktiver Ingenieurbau usw.) kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss einmal gewechselt werden.
Kann ich im Master eine andere Vertiefungsrichtung als im Bachelor wählen?
- Bauingenieurwesen (M.Sc.): Da es sich um einen konsekutiven Master handelt, kann im Masterstudium formal problemlos eine andere Studienrichtung gewählt werden, ohne Fächer nachzuholen (bspw. Studienrichtung Baubetrieb und Geotechnik im Master nach konstruktiver Vertiefung im Bachelor). Jedoch liegt es in der Verantwortung des Studierenden, die Inhalte der nicht belegten Bachelorfächer selbstständig aufzuarbeiten.
- Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.), Fachrichtung Bauingenieurwesen: Da es sich um einen konsekutiven Master handelt, kann im Masterstudium im Baubereich formal problemlos eine andere Studienrichtung gewählt werden, ohne Fächer nachzuholen (bspw. Studienrichtung Baubetrieb und Geotechnik im Master nach konstruktiver Vertiefung im Bachelor). Jedoch liegt es in der Verantwortung des Studierenden, die Inhalte der nicht belegten Bachelorfächer selbstständig aufzuarbeiten.
Vorpraktikum
Was ist beim Vorpraktikum zu beachten?
Zulassungsvoraussetzung zu den B.Sc.-Studiengängen Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwissenschaften ist ein vor dem Studium absolviertes vierwöchiges Praktikum.
Detaillierte Informationen finden Sie hier und in den Prüfungsordnungen der Studiengänge (zu finden in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen).
Vorziehen von Mastermodulen
Wie werden Mastermodule vorgezogen?
Schon im Bachelorstudium Module für den Masterstudiengang zu belegen, ist frühestens nach dem Erwerb von 120 CP möglich (Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss). Der Gesamtumfang der vorgezogenen Mastermodule darf 30 CP nicht überschreiten. Informationen zur Anmeldung vorgezogener Mastermodule
Für Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen gilt: Der entsprechende Antrag ist an den Bachelor-Prüfungsausschuss zu richten (Anmeldefristen beachten!).
Aus welchen Masterstudiengängen Module vorgezogen werden können, hängt von Ihrem Bachelorstudiengang ab:
- Bauingenieurwesen (B.Sc.): Bauingenieurwesen (M.Sc.), Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (M.Sc.), Umweltingenieurwesen (M.Sc.), Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.) Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (B.Sc.): Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (M.Sc.), Bauingenieurwesen (M.Sc.)
- Umweltingenieurwesen (B.Sc.): Umweltingenieurwesen (M.Sc.), Bauingenieurwesen (M.Sc.), Nachhaltige Energieversorgung (M.Sc.)
- Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.), Fachrichtung Bauingenieurwesen : Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.) Fachrichtung Bauingenieurwesen oder elektrische Energietechnik oder Werkstoff- und Prozesstechnik
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Zulassung zu kapazitätsbegrenzten Lehrveranstaltungen haben. Nicht bestandene Modulleistungen können erst im Masterstudium wiederholt werden.Beachten Sie auch jeweils die Angaben zu vorgezogenen Mastermodulen in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Wahlfach/Wahlmodul
Wie melde ich ein Wahlfach an?
In den Studiengängen der Fakultät können Wahlfächer gewählt werden, die je nach Studiengang und Schwerpunkt unterschiedlich bezeichnet werden. So gibt es das nichttechnische Wahlpflichtfach, das freie Wahlfach, das Wahlmodul, das freie Wahlmodul und den Wahlbereich freie Wahl: In dem belegten Fach muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Zur Anmeldung eines Wahlfachs benutzen Sie bitte das Formular Anmeldung eines Wahlfachs.
Können Wahlfächer nach Fehlversuchen gewechselt werden?
Laut § 11 PO können frei wählbare Module nur „ersetzt werden, solange noch keine Prüfungsleistung abgelegt wurde […]“. Es gibt allerdings die Option, zum Ende des Studiums, wenn die Vorgaben der Prüfungsordnung bzgl. der zu erbringenden CPs erbracht wurden, „überzählige“ Leistungen streichen zu lassen. In diesem Fall ist ein Antrag auf Löschung einer Prüfung bzw. eines Moduls an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Für Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.), Fachrichtung Bauingenieurwesen: Welche Fächer kommen für den Wahlbereich „freie Wahl“ (Gruppe 3 bzw. Gruppe 5) in Frage?
Es kommen grundsätzlich alle Fächer mit ausreichend CP aus dem Vorlesungsprogramm der RWTH Aachen in Frage, unabhängig davon, ob sie aus den Fakultäten 3, 8 oder anderen Fakultäten stammen. Dabei können die Module auch durch mehrere Prüfungsleistungen komplettiert werden. Die 5 CP müssen zwingend erbracht werden; es reicht also nicht aus, beispielsweise nur ein Fach mit 3 CP in diesem Modul einzubringen. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei den gewählten Leistungen um Bachelor- oder Masterfächer handelt. Es gibt keine Liste mit bereits von anderen Studierenden belegten Fächern. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung eines Wahlfachs".
Für Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.), Fachrichtung Bauingenieurwesen: Werden auch Sprachkurse für den Wahlbereich „freie Wahl“ (Gruppe 3 bzw. Gruppe 5) anerkannt?
Sprachkurse, die am Sprachenzentrum der RWTH Aachen erfolgreich absolviert wurden, werden in Verbindung mit der vom Sprachenzentrum ausgestellten Bescheinigung auf Antrag an den Prüfungsausschuss im Modul "Wahlbereich freie Wahl" oder alternativ im Modul „Academic Skills“ anerkannt. Dabei können auch zwei verschiedene Sprachkurse (bspw. Englisch und Italienisch) miteinander kombiniert werden, um die erforderlichen CP zu erreichen. Die Note von zwei Sprachkursen mit jeweils 2 SWS wird in diesem Fall gemittelt.
Für Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.), Fachrichtung Bauingenieurwesen: Werden für den Wahlbereich „freie Wahl“ (Gruppe 3 bzw. Gruppe 5) auch andere Englischkurse als „Technical English“ anerkannt?
Ja, grundsätzlich werden auch andere Englischkurse mit ausreichend CP anerkannt. Bitte stellen Sie dazu einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss. Für 5 CP können zwei Kurse mit jeweils 2 SWS oder ein Kurs mit 4 SWS anerkannt werden.
Zusatzfach
Wie melde ich Zusatzfächer an?
Studierende können beliebige Prüfungen ablegen, eine formale Anmeldung ist nicht erforderlich. Allerdings sollte der anbietende Lehrstuhl zu Beginn des Semesters darüber informiert werden. Sofern Sie möchten, dass ein Zusatzfach auf Ihren Zeugnisunterlagen ausgewiesen wird, können Sie dieses Formular zusammen mit einem Leistungsnachweis vom Lehrstuhl beim ZPA einreichen (siehe auch § 8 ÜPO).