Bauingenieurwesen (M.Sc.)
Änderung - Auslaufender Master PO 2010
Für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen ist im vergangenen Sommersemester die neue Prüfungsordnungs(PO)-Version 2021 in Kraft getreten. Die Struktur der neuen PO-Version können Sie § 4 (2) auf Seite 5 sowie den Studienverlaufsplänen ab Seite 12 entnehmen. Wie die Leistungen der PO 10 auf die PO 21 übertragen werden, geht aus der Äquivalenzliste hervor (ab Seite 20).
Wenn Sie von der PO 10 in die PO 21 wechseln möchten, so müssen Sie das beim Prüfungsausschuss beantragen. Der PO-Wechsel ist nicht zwingend notwendig, sondern kann von Ihnen freiwillig beantragt werden. Der Wechsel ist ausschließlich zum Beginn eines Semesters möglich. Ein Studium in der PO 10 bleibt bis zum Ende des Sommersemesters 2023 möglich. Danach erfolgt der Wechsel in die neue PO-Version zwangsläufig.
Alle Anträge und Formulare hierzu finden Sie auf der allgemeinen Seite für Studierendenanträge.
Wahlfächer im Master Bauingenieurwesen
Am 17.05.2017 wurde die 2. Änderungsordnung des Masterstudiengangs Bauingenieurwesen veröffentlicht. Seit dem Wintersemester 2017/2018 gibt es eine Vereinheitlichung bei den Wahlfächern und bei der Anerkennung von Sprachkursen, über die wir hiermit informieren:
1. Modul „Wahlmodul“
Sämtliche „freien“, „fakultätsübergreifenden“ und „eingeschränkten Wahlfächer“ (mit je 8 CP) werden in jeder der acht Vertiefungsrichtungen durch ein einziges Modul mit dem Titel „Wahlmodul“ (8 CP) vereint. Im „Wahlmodul“ können wie bisher noch nicht absolvierte Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen, aus den jeweils anderen Vertiefungsrichtungen des Masterstudienganges Bauingenieurwesen oder Prüfungsleistungen aus dem Vorlesungsprogramm der RWTH Aachen oder einer anderen nationalen oder internationalen Hochschuleinrichtung eingebracht werden, sofern ein Mindestmaß an fachlicher Nähe zum Studiengang Bauingenieurwesen festzustellen ist. Eine Anerkennung von Sprachkursen wird im „Wahlmodul“ nicht mehr möglich sein. Die Prüfungsleistungen innerhalb des „Wahlmoduls“ müssen weiterhin im Voraus vom Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen genehmigt werden; bitte nutzen Sie dafür das Formular Anmeldung eines Wahlfachs“.
Es besteht darüber hinaus weiterhin grundsätzlich die Möglichkeit, „freie“ und „fakultätsübergreifende“ Wahlfächer bis zum Studienabschluss mit bis zu 8 CP zu füllen, sofern bis Ende des Sommersemesters 2017 mindestens 1 CP in dem jeweiligen Wahlfach anerkannt wurde. Sobald ein „freies“ oder „fakultätsübergreifendes“ Wahlfach bis zum Ende des Sommersemesters 2017 mit mindestens 1 CP belegt wurde und somit das Anrecht auf das vollständige Füllen dieses Wahlfachs besteht, kann das neue „Wahlmodul“ allerdings nicht zusätzlich absolviert werden.
2. Modul „Fremdsprache - wissenschaftlich“
Seit dem Wintersemester 2017/2018 ist die Anerkennung von Sprachkursen nicht mehr in den Modulen „Freies Wahlfach“, „Fakultätsübergreifendes Wahlfach“ und „Technical English“ möglich, sondern nur noch im neuen Modul „Fremdsprache – wissenschaftlich“, das in jeder der acht Vertiefungsrichtungen in der 3. Schale mit 3 CP verankert und auch für andere Fremdsprachen neben Englisch geöffnet ist. Zukünftig kann demnach jeder Sprachkurs anerkannt werden, der mindestens das Sprachniveau „B“ aufweist. Ein Sprachkurs mit einem Umfang von mindestens 2 SWS wird grundsätzlich mit 3 CP anerkannt. Ist bereits das Modul „Technical English“ absolviert, kann das neue Modul „Fremdsprache – wissenschaftlich“ allerdings nicht zusätzlich absolviert werden.
Alle bis Ende des Sommersemesters 2017 bereits über den Prüfungsausschuss anerkannten CP in den bisherigen „Wahlfächern“ und in „Technical English“ bleiben bestehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Lehrkoordination Bauingenieurwesen: support@fb3.rwth-aachen.de