Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc.)
Neue Prüfungsordnung zum WS 2019/20
Im WS 2019/20 ist für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften eine neue Prüfungsordnung (PO 19) in Kraft getreten.
Die PO-Version 2017 wird noch bis zum Ende des Sommersemesters 2023 gültig bleiben. Es wird demnach einen 8-semestrigen Übergangszeitraum geben (Anfang WS 2019/20 bis Ende SoSe 2023), in dem die Prüfungsordnungsversionen 2017 und 2019 parallel gültig sein werden. Wer bis Ende des SoSe 2023 das B.Sc.-Studium in der PO 17 nicht beendet hat, wird zwangsweise in die neue PO wechseln. Während des Übergangszeitraums ist auf Antrag an den Prüfungsausschuss auch der freiwillige Wechsel von der PO 17 in die PO 19 möglich. Bei Rückfragen zur neuen Prüfungsordnung oder zum freiwilligen Wechsel erteilt die Lehrkoordination Umweltingenieurwissenschaften Auskunft.
Alle Anträge und Formulare hierzu finden Sie auf der allgemeinen Seite für Studierendenanträge.