Qualitätsverbesserung in der Lehre
Einsatz von Qualitätsverbesserungsmitteln
Am 30.4.2011 ist das Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) in Kraft getreten. Die sogenannten Studienbeitragsersatzmittel, müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Die Mittel gehen den Hochschulen dabei zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung zu. Es wird sichergestellt, dass die Gelder nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal, wie etwa Lehrkräfte sowie Tutorinnen und Tutoren eingesetzt werden.