Ombudsperson für die Lehre
Die Ombudsperson steht in Konfliktfällen vermittelnd zwischen den Studierenden einerseits und den Lehrenden, Prüfern und Prüferinnen oder der Verwaltung andererseits zur Verfügung. Bevor Studierende die Ombudsperson einschalten, wird darum gebeten, zunächst Kontakt mit der Fachschaft aufzunehmen. In vielen Fällen kann allein durch die Vermittlung der Fachschaft das vorliegende Problem schon aus der Welt geschafft werden. Sollte dieser Versuch scheitern, steht die Ombudsperson als nächste Instanz zur Verfügung und bemüht sich um eine Vermittlung.
Die Ombudsperson für die Lehre der Fakultät für Bauingenieurwesen ist Herr apl. Prof. Dr. agr. Volker Linnemann.