Das Vorpraktikum auf einen Blick
Zur Einschreibung in die Bachelor-Studiengänge der Fakultät für Bauingenieurwesen müssen Zulassungsvoraussetzung erfüllt sein.
Studiengang | Vorpraktikum erforderlich | Dauer in Wochen |
---|---|---|
Bauingenieuwesen (B.Sc.) | ja | 4 |
Bauingenieurwesen mit Orientierungssemester (BIOS) – Teilstudiengang Bauingenieurwesen Plus (B.Sc.) | ja | 4 |
Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc.) | ja | 4 |
Mobilität und Verkehr/Verkehrsingenieurwesen und Mobilität (B.Sc.) | nein | - |
Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen (B.Sc.) | ja | 4 |
Detaillierte Informationen zum Vorpraktikum finden Sie zudem in den Prüfungsordnungen der Studiengänge (zu finden in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen).
Ausnahmegenehmigung: Einschreibung ohne Vorpraktikum
Sollte die Ableistung eines Vorpraktikums bis zur Einschreibung aufgrund des Termins der Wehrdienst- bzw. Zivildienstbeendigung, des Sozialen oder Ökologischen Jahrs oder aus anderen Gründen nicht möglich sein, ist ein schriftlicher oder digitaler Antrag auf Verschiebung des Vorpraktikums an den entsprechenden Prüfungsausschuss notwendig. Der positive Bescheid des Prüfungsausschusses muss bei der Einschreibung vorgelegt werden.
In diesem Fall ist das Praktikum bis spätestens 6 Monate vor Anmeldung der Bachelorarbeit nachzuweisen!
Antrag auf Anerkennung der Berufsausbildung als Vorpraktikum
Bewerberinnen und Bewerber mit Berufserfahrung in einem für den gewünschten Studiengang relevanten Bereich können einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss auf Anerkennung ihrer Berufstätigkeit als Vorpraktikum stellen.
Der positive Bescheid ist bei der Einschreibung im Studierendensekretariat der RWTH Aachen vorzulegen.
Zur Anerkennung des Praktikums muss die Praktikumsbescheinigung nach der Einschreibung in den Studiengang beim Praktikumsamt der Fakultät für Bauingenieurwesen vorgelegt werden. Die Anerkennung müssen Sie später bei der Anmeldung der Bachelorarbeit vorweisen.